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Stadtrat

Genehmigung der Revision des Natur- und Landschaftsinventars der Stadt Wetzikon

Dienstag, 16.06.2026

Genehmigung der Revision des Natur- und Landschaftsinventars der Stadt Wetzikon
Genehmigung der Revision des Natur- und Landschaftsinventars der Stadt Wetzikon

Alle Gemeinden des Kantons Zürich sind verpflichtet, ein Natur- und Landschaftsinventar über besonders wertvolle und prägende Naturobjekte wie Bäume, Feuchtgebiete, Hecken oder Magerwiesen zu führen. Das bestehende Inventar der Stadt Wetzikon ist in die Jahre gekommen und musste überarbeitet werden. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20. Mai 2026 das revidierte Natur- und Landschaftsinventar genehmigt.

Das Natur- und Landschaftsinventar ist ein Verzeichnis von Naturobjekten, die aus fachlicher Sicht für die Biodiversität, den Artenschutz oder das Landschaftsbild von Bedeutung sind. Bei einer Aufnahme in ein Inventar steht ein Objekt noch nicht unter Schutz, es gilt lediglich die Schutzvermutung. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Inventarobjekte besonders beachtet und, wenn das öffentliche Interesse überwiegt, geschützt werden.

Im Online-Geoportal der Stadt Wetzikon können die Grundinformationen zum kommunale Natur- und Landschaftsinventar eingesehen werden. Weitere Informationen zu den Einträgen können bei der Abteilung Umwelt eingeholt werden. Bei Bauvorhaben oder vor geplanten Baumfällungen empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu erkundigen, ob ein Inventarobjekt vorhanden ist. Mit einer geschickten Planung lassen sich mit den Behörden gute Lösungen finden.

Das revidierte Inventar umfasst neu 467 Objekte im ganzen Gemeindegebiet, das sind 55 Objekte mehr als im bisherigen Inventar. 80 bisherige Objekte werden nicht mehr weitergeführt und entlassen, weil deren ökologischer Wert den Kriterien für eine Inventarisierung nicht mehr genügt oder die Objekte in andere Inventarobjekte integriert werden. Ein wesentlicher Teil der Entlassungen sind die 54 Grün- und Parkanlagen, deren Erhalt und Förderung durch andere planerische Instrumente umgesetzt werden muss. In der laufenden Ortsplanungsrevision wird dieses wichtige Ziel berücksichtigt. Die Entlassungen aus dem Natur- und Landschaftsinventar werden öffentlich publiziert.

Der Stadtratsbeschluss 2026/121 ist online aufgeschaltet.

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