Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 11. März 2026
Donnerstag, 19.03.2026

An der Sitzung vom 11. März 2026 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Energieregion Zürcher Oberland (EZO): Stadt Wetzikon wird Mitglied des zu gründenden Vereins
Eine 2023 durchgeführte Umfrage unter den Mitgliedsgemeinden der Regionalplanung Zürcher Oberland RZO zeigte, dass grundsätzliches Interesse für eine regionale Zusammenarbeit in Energiethemen besteht. Die Energieregion bietet den Mitgliedsgemeinden den Mehrwert, dass die Energieplanung, Energieberatung, Energieproduktion und Energiespeicherung sowie weitere Themen rund um Dekarbonisierung und Netto-Null regional bearbeitet und koordiniert werden können. Bestehende Angebote einzelner Gemeinden können für mehrere Personen oder Unternehmen zugänglich gemacht und somit besser ausgelastet werden. Die Stadt Wetzikon kann als Mitglied und zusätzlich mit Stefan Lenz, Stadtrat Hochbau + Planung, als ein auf zwei Jahre befristetes Vorstandsmitglied ihre Rolle als Regionalzentrum weiter stärken. Vorgesehen ist eine Finanzierung, die sich aus einem Sockelbeitrag und einem anteiligen Betrag pro Einwohnenden zusammensetzt. Für Wetzikon wird mit einer Kostenbeteiligung von 9'000 Franken gerechnet. (SRB 2026/56)
Naturnetz Zürcher Oberland NZO: Stadtrat stimmt den Vernehmlassungsunterlagen zu
Grundsätzlich anerkennt der Stadtrat, dass der Verein Naturnetz Zürcher Oberland NZO gemäss dem deklarierten Zweck und den gesetzten Zielen für die Landschaftsentwicklung, die ökologische Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und weiteren Akteursgruppen hilfreich und förderlich ist. Eine Mitgliedschaft ist aber aus Sicht des Stadtrats nicht zwingend. Der Entscheid über eine mögliche Mitgliedschaft wird voraussichtlich im April 2026 erfolgen, wenn die definitiven Gründungsunterlagen vorliegen. Das Finanzierungsmodell der "Arbeitsgruppe NZO" sieht einen jährlichen Mitgliederbeitrag von 37 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner vor. Der Mitgliederbeitrag der Stadt Wetzikon würde so etwa 10'000 Franken pro Jahr betragen. Weil die die Kernaufgaben des Vereins (Naturförderung, Vernetzung, Landschaftsqualität) direkt in der Naturumgebung umgesetzt werden, ist der Aufwand der Fachstelle in flächenmässig grossen Gemeinden voraussichtlich höher als in kleinen Gemeinden. Um die Bedeutung der Mitgliedergemeinden besser zu repräsentieren, ist es der Stadt Wetzikon deshalb ein wichtiges Anliegen, bei der Festlegung der Mitgliederbeiträge sowohl die Bevölkerungsanzahl als auch die Gemeindefläche je zur Hälfte zu berücksichtigen. (SRB 2026/57)
Postulat Schwabe "Fitnessgeräte im Jörg-Schneider-Park und anderen Orten": Antwort geht ans Parlament
Das Postulat forderte den Stadtrat auf, zu prüfen, ob im Jörg-Schneider-Park zwischen den Spielplätzen für grössere und kleinere Kinder Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden könnten. Der Stadtrat erachtet das Anliegen als grundsätzlich sinnvoll, weil niederschwellige Bewegungsangebote im öffentlichen Raum die Gesundheitsförderung stärken, die Aufenthaltsqualität von Parkanlagen erhöhen und insbesondere auch jene Bevölkerungsgruppen erreichen können, die kostenpflichtige Angebote, etwa ein Fitnessstudio, nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Die Entgegennahme bedeutet jedoch keine Vorfestlegung auf eine Umsetzung. Der Stadtrat will die Fragestellung vielmehr strukturiert und nachvollziehbar prüfen. (SRB 2026/58)
Postulat Meier Hitz "Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt": Antwort geht ans Parlament
Das Postulat forderte den Stadtrat auf, eine Erhebung über die letzten drei Jahre zu erstellen, die eine Auflistung der in diesem Zeitraum genutzten Frauenhäuser sowie den Anteil, der von Frauen aus Wetzikon in Anspruch genommenen Angebote enthält. Zudem soll basierend darauf ein jährlicher Betriebsbeitrag für die Frauenhäuser geprüft werden. Der Stadtrat teilt das Anliegen des Postulats, geschlechtsspezifische, häusliche und sexualisierte Gewalt konsequent zu bekämpfen und den Zugang zu Schutz, Beratung und Begleitung für Betroffene zu stärken. Die Abklärungen sind zugleich im Kontext der bestehenden und laufenden Massnahmen von Bund und Kanton vorzunehmen. Im Kanton Zürich bestehen etablierte Strukturen im Bereich Opferhilfe, Schutz und Intervention. Kommunale Massnahmen sollen daran anschliessen, die Zusammenarbeit unterstützen und allfällige Lücken gezielt adressieren. Auf dieser Grundlage ist anschliessend zu prüfen, ob und in welcher Form ein jährlicher Betriebsbeitrag an die tatsächlich genutzten Frauenhäuser über die fall- bzw. subjektbezogene Finanzierung hinaus angezeigt ist. (SRB 2026/59)
Urnenabstimmung für den Masterplan Stadtraum Bahnhof Wetzikon wird auf den 14. Juni 2026 angeordnet
Am 14. Juni 2026 werden die Wetziker Stimmberechtigten über den Verpflichtungskredit für den Masterplan Stadtraum Bahnhof Wetzikon abstimmen. Der Stadtrat hat den beleuchtenden Bericht, der die wichtigsten Informationen über die Vorlage enthält, genehmigt. (SRB 2026/63)
Konstituierung Stadtrat und Wahl Kommissionen: Terminplan genehmigt
Der Terminplan für die Erneuerungswahlen der unterstellten Kommissionen und der Fachbeiräte für die Amtsdauer 2026 – 2030 wird verabschiedet. Die Wahl durch den Stadtrat erfolgt an der konstituierenden Sitzung vom 1. Juli 2026. (SRB 2026/64)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.