Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 8. April 2026
Donnerstag, 16.04.2026

An der Sitzung vom 8. April 2026 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Öffentliche Auflage des ZVV-Verbundfahrplanprojekts 2027 und 2028: Stellungnahme und Änderungsbegehren
Der Bahnhof Wetzikon ist Start/Ende vieler städtischer und regionaler Buslinien. Der stetige Ausbau des Busangebots sowohl auf dem Stadtgebiet von Wetzikon als auch über die Stadtgrenzen hinaus ist für einen attraktiven öffentlichen Verkehr entscheidend. Die Stadt Wetzikon begrüsst daher die verschiedenen Taktverdichtungen und die Verlängerung der Betriebszeiten bei zahlreichen Buslinien. Der Stadtrat begrüsst, dass die Linie 853 ab Dezember 2026 wieder verkehren wird. Für den Fahrplan 2027 und 2028 beantragt die Stadt Wetzikon folgende Änderung: In den Spitzenstunden sollen auf den Buslinien 850/851 in beide Fahrtrichtungen zwischen Bahnhof Wetzikon und Oberwetzikon, besser noch Kreuzackerstrasse bereits ab Dezember 2026 zusätzliche Entlastungskurse fahren. (SRB 2026/80)
Aufwertung Zentrum Oberwetzikon: Kreditabrechnung der kurzfristigen Massnahmen auf dem Migros-Vorplatz 2025
Die Kreditabrechnung vom 8. Januar 2026 für die Umsetzung der kurzfristigen Massnahmen auf dem Migros-Vorplatz zur Aufwertung Zentrum Oberwetzikon mit Ausgaben von insgesamt Fr. 99'525.15 wird genehmigt. Sie schliesst mit Mehrkosten von Fr. 9'345.15 bzw. 10,4 % ab. (SRB 2026/83)
Erste Massnahmen Inklusion sowie Ausarbeitung Strategie Inklusion: Kreditbewilligung ausserhalb Budget
Für den Aufbau des Aufgabenbereichs Inklusion, die Umsetzung erster konkreter Massnahmen mit unmittelbarem Nutzen für Bevölkerung und Verwaltung sowie die Ausarbeitung einer Strategie wird für das Jahr 2026 ein einmaliger Kredit von 29'500 Franken (inkl. MWST) in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2026 bewilligt. 2026 dient dem Aufbau der strukturellen Grundlagen für die Umsetzung der Inklusionsziele der Stadt Wetzikon. Die Vorlage ist deshalb bewusst schlank ausgestaltet: finanziert werden nur befristete, klar abgegrenzte und überprüfbare Massnahmen. Der Schwerpunkt liegt auf Massnahmen mit unmittelbarem Nutzen für die Bevölkerung und für die Verwaltung: verbesserter Zugang zu Schalterleistungen, verständlichere Informationen, partizipative Erarbeitung der Strategie sowie die Überprüfung eines ersten Verwaltungsstandorts. Gleichzeitig wird die Strategie federführend intern erarbeitet; externe Unterstützung wird auf punktuelle Fachinputs begrenzt. (SRB 2026/84)
Friedhof Wetzikon: Kreditbewilligung ausserhalb Budget für Analyse und Neuordnung des Bestattungs- und Friedhofwesens
Für die externe Begleitung zur Analyse und Neuordnung des Bestattungs- und Friedhofwesens wird ein Kredit von 30'000 Franken in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2026 bewilligt. Eine externe Begleitung für eine Analyse und Neuordnung des Bestattungs- und Friedhofwesens Wetzikon erachtet der Stadtrat als sinnvoll und zielführend. Die externe Beratungsfirma verfügt über langjährige Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung und ist mit den spezifischen Anforderungen, Abläufen sowie den Schnittstellen zwischen Verwaltung, Bevölkerung, externen Schlüsselpersonen und politischen Entscheidungsträgern bestens vertraut. (SRB 2026/87)
Änderung des Lehrpersonalgesetzes mit neuem Berufsauftrag: Stadt Wetzikon ergreift Gemeindereferendum
An der Sitzung vom 2. März 2026 beschloss der Kantonsrat die Änderung des Lehrpersonalgesetzes (Anpassung des neu definierten Berufsauftrags) und unterstellte die Änderung dem fakultativen Referendum. Da dieser Beschluss mit grossen finanziellen Auswirkungen für alle Gemeinden verbunden ist, wird dagegen das Gemeindereferendum ergriffen. Der Kantonsrat hat den Vorschlag des Regierungsrats in entscheidenden Punkten abgeändert, so dass anstelle der beantragten Mehrkosten für Kanton und Gemeinden von rund 25 Mio. Franken neu 83 Mio. Franken pro Jahr resultieren, was bei den Städten und Gemeinden aufgrund des Kostenschlüssels mit Mehrkosten von 67,3 Mio. Franken pro Jahr verbunden wäre. (SRB 2026/89)
Projektportfolio-Management: Projektfreigabe "Umsetzung Massnahmenplan Umwelt und Energie"
Im Projektportfolio-Management (PPM) der Abteilung Präsidiales sind verschiedene Projektanträge in Form von OnePagern eingegangen. Diese wurden durch das PPM auf Vollständigkeit sowie formelle Korrektheit geprüft und initial bewertet. Bei strategischen Projekten ist die Genehmigung durch den Stadtrat erforderlich. So auch für die Umsetzung des Massnahmenplans Umwelt und Energie. (SRB 2026/91)