Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 3. Dezember 2025
Freitag, 12.12.2025

An der Sitzung vom 3. Dezember 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Antwort auf Anfrage "Preisgünstiger Wohnraum" geht ans Parlament
Die Anfrage stellte dem Stadtrat verschiedene Fragen zum Thema preisgünstiger Wohnraum im Zusammenhang mit dem Entwicklungskonzept Binzacher sowie der Wohninitiative. Der Stadtrat bekräftigt, dass er den Volksentscheid vom 3. März 2024 nicht ignoriert, sondern sich an den in früheren Konzepten und Leitbildern definierten politischen Leitlinien orientiert, die ein vielfältiges und durchmischtes Wohnungsangebot im Gebiet Binzacher vorsehen. Das Entwicklungskonzept zeigt an, dass nur bei einer erhöhten baulichen Dichte in diesem Gebiet ein Anteil an preisgünstigen Wohnungen erwartet wird, was im Einklang mit den Bestimmungen des Mehrwertausgleichsgesetzes steht. In den bisherigen Workshops zur Ortsplanrevision wurde transparent über die Ausgangslage informiert, wobei die zukünftigen Entscheidungen noch zu treffen sind. (SRB 2025/270)
Revidierter Gebührentarif mit diversen Änderungen wird per 1. Januar 2026 festgesetzt
Im Gebührentarif der Stadt Wetzikon gibt es aus der Abteilung Bildung sowie der Berufswahlschule Zürcher Oberland BWSZO insgesamt zwei Änderungs- und Ergänzungsanträge. Für die Tarifanpassungen Freizeitkurse per 1. Januar 2026 liegt ein Schulpflegebeschluss vom 28. Oktober 2025 vor. (SRB 2025/271)
Stadtrat genehmigt Kredit für LIDAR-Messung im Gebiet "Schönwis"
Wetzikon prüft das Windpotenzial im Gebiet "Schönwis" zur Erhöhung der lokalen erneuerbaren Energieproduktion bis 2050 auf 70 GWh pro Jahr. Erste LIDAR-Messungen sollen die Windverhältnisse grob bewerten. Bei ausreichenden Windverhältnissen könnten Windkraftanlagen bis zu 20 GWh jährlich erzeugen und die Solarproduktion ergänzen. Für die Durchführung der LIDAR-Windmessung (Etappe 1) genehmigt der Stadtrat – vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament sowie der Genehmigung der Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon – ein Kredit von 40'000 Franken. (SRB 2025/272)
Antwort der Interpellation "Gewinn Eigenwirtschaftsbetrieb Marktdienstleistungen" geht ans Parlament
Die Interpellation forderte vom Stadtrat diverse Antworten in Bezug auf den Gewinn des Eigenwirtschaftsbetriebs von Marktdienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon. Erzielte Aufwand- oder Ertragsüberschüsse müssen immer dem Spezialfinanzierungskonto des entsprechenden Eigenwirtschaftsbetriebs zugewiesen werden. Diese stellen die betrieblichen Reserven des Eigenwirtschaftsbetriebs dar und dürfen ausschliesslich zur Deckung von Aufwandüberschüssen des entsprechenden Eigenwirtschaftsbetriebs verwendet werden. Eine Quersubventionierung zwischen Eigenwirtschaftsbetrieben ist dabei nicht erlaubt. (SRB 2025/273)
Pflegezentrum Wildbach: Tarif- und Taxordnung 2026 wird genehmigt
Die Pflegetarife entsprechen weiterhin dem kantonalen Normdefizit pro Pflegetag, sodass eine kostendeckende und wirtschaftliche Pflege gewährleistet ist. Zudem wird die Frist zur Vertragsauflösung nach dem Tod oder einer Kündigung auf zehn Tage verlängert, um eine bessere Organisation der Zimmerräumung und -bereitstellung zu ermöglichen. Die Betreuungstaxen und Hotellerietaxen für Essen und Unterkunft bleiben unverändert. Das Angebot der Tages- und Nachtstrukturen wird aufgrund mangelnder Ressourcen eingestellt. (SRB 2025/274)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.