Amtliche Publikationen
Inkraftsetzung totalrevidierte Polizeiverordnung sowie Genehmigung und Inkraftsetzung Reglemente
Freitag, 12.06.2026

Inkraftsetzung totalrevidierte Polizeiverordnung sowie Genehmigung und Inkraftsetzung Reglemente Ordnungsbussen und Videoüberwachung
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2026 beschlossen: Die totalrevidierte Polizeiverordnung (502.1) vom 9. März 2026 wird per 1. August 2026 in Kraft gesetzt. Das totalrevidierte Reglement Ordnungsbussen (502.2) vom 3. Juni 2026 wird genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. August 2026, vorbehältlich der Genehmigung des Ordnungsbussentarifs durch das Statthalteramt des Bezirks Hinwil. Das totalrevidierte Reglement Videoüberwachung (502.3) vom 3. Juni 2026 wird genehmigt und per 1. August 2026 in Kraft gesetzt.
Die Erlasse können bei der Abteilung Sicherheit, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, oder im Internet
unter Rechtssammlung - Stadt Wetzikon eingesehen werden.
Gegen die Inkraftsetzung der totalrevidierten Polizeiverordnung sowie gegen die Genehmigung sowie das Inkrafttreten des Reglements Ordnungsbussen und des Reglements Videoüberwachung kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation schriftlich Rekurs beim Statthalteramt des Bezirks Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon