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Jokertage

Alle Schülerinnen und Schüler können ohne Angabe von Gründen zwei Tage pro Schuljahr dem Unterricht fernbleiben. Für diese Fehltage müssen Jokertage bezogen werden. Dabei gilt ein halber Unterrichtstag als ganzer Jokertag. Diese können auch zusammengefasst für die ganze Stufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe oder Sekundarstufe) bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende der Schulstufe und können nicht übertragen werden. Jokertage müssen der Klassenlehrperson im Voraus über die Escola-App gemeldet werden. Genaue Informationen dazu erhalten Sie von der Klassenlehrperson.

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