Grabfonds

Es besteht auch die Mögilchkeit, für den Unterhalt und die Bepflanzung des Grabes während der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren eine Vereinbarung abzuschliessen. Die Bepflanzung erfolgt zwei- bis dreimal im Jahr (gemäss Absprache mit der Leiterin des Friedhofs).


Derzeitige Ansätze:

  • CHF 170.00/Jahr für Urnengrab mit liegender Grabplatte (= CHF 3'400.00 für 20 Jahre)
  • CHF 190.00/Jahr für Urnengrab mit stehendem Grabstein (= CHF 3'800.00 für 20 Jahre)
  • CHF 200.00/Jahr für Erdgrab (= CHF 4'000.00 für 20 Jahre)


Der Betrag wird in den gemeinsamen Grabfonds der Gemeinde eingelegt. Zinsen werden keine bezahlt, aber auch keine Verwaltungskosten verrechnet.

Friedhof
Todesfall

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen