Überbrückungsleistungen

Die Überbrückungsleistungen (ÜL) richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.

Merkblatt AHV Überbrückungsleistungen

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AHV / IV
Arbeitslosigkeit
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