Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Glossar
- Anfrage
Die Anfrage ist eine Frage an den Stadtrat über einen in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallenden Gegenstand. Der Stadtrat erteilt innert dreier Monate nach der Zustellung eine schriftliche Antwort. Eine Diskussion findet im Parlament nicht statt.
- Antragsrecht
Parlamentsmitglieder und der Stadtrat können Anträge zu Geschäften ans Parlament stellen. Die Anträge sind von den Antragstellenden mündlich vorzubringen. In der Regel sind Abänderungs- und Ergänzungsanträge der Präsidentin oder dem Präsidenten in der von der Geschäftsleitung festgelegten Frist schriftlich einzureichen und von den Parlamentsdiensten mindestens drei Arbeitstage vor der Parlamentssitzung zugänglich zu machen.
- Audioprotokoll
Die Parlamentssitzungen werden durch Audioaufnahmen protokolliert. Die Audioprotokolle sind öffentlich zugänglich.
- Ausstand
Parlamentsmitglieder treten in den Ausstand, wenn sie in der Sache persönlich befangen erscheinen, insbesondere in Angelegenheiten, die unmittelbar sie selbst oder eine Person betreffen, die ihnen infolge Verwandtschaft oder Schwägerschaft oder aus anderen Gründen nahesteht, die eine juristische Person betreffen, bei der sie in leitender Stellung tätig sind oder für die sie eine Beratungsfunktion erfüllen. Parlamentsmitglieder, die bei der Gemeinde angestellt sind, treten bei der Behandlung von Geschäften aus ihrem Tätigkeitsbereich in den Ausstand. (§ 32 Gemeindegesetz)