Amtliche Publikationen
Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl der Schulpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030
Freitag, 19.12.2025

Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl der Mitglieder der Schulpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030, stille Wahl zustande gekommen
Auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Schulpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030 sind dem Stadtrat gleich viele bzw. weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagene Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR, LS 161]).
Für die Amtsdauer 2026 - 2030 erklärt der Stadtrat folgende Person in stiller Wahl als gewählt:
Schulpflege (9 Mitglieder inkl. Schulpräsidium)
- Assenberg van Eijsden Kira Linda Anna, geb. 1988, Wetzikon, Theaterpädagogin, neu, SP
- Bruderer Timotheus Stefan, geb. 1986, Wetzikon, Information Security Manager, neu, SVP
- Bürgin Markus, geb. 1953, Wetzikon, Mediator/selbstständig, bisher, Die Mitte
- Grob Valentin, geb. 1973, Wetzikon, Lehrer, bisher, Grüne
- Grossen-Aerni Andrea Sandra, geb. 1973, Wetzikon, Dozentin Sozialpädagogik HF/Kantonsrätin, neu, EVP
- Ineichen Thomas, geb. 1967, Wetzikon, Musikschulleiter, neu, FDP
- Leu Gabriela Maria, geb. 1961, Maschinenzeichnerin/Projektleiterin, bisher, Die Mitte
- Rebsamen Sonja, geb.1971, Wetzikon Lehrperson, neu, SVP
- Wicki Arina Silvia, geb. 1979, Wetzikon, Mittelschullehrperson/Heilpädagogin, bisher, SP
Die in der Wahlanordnung vom 26. September 2025 festgelegte Wahl an der Urne findet dementsprechend nicht statt
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Banhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wetzikon, 19. Dezember 2025
Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)