Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 10. März 2025
Freitag, 14.03.2025

Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:
1. Mitteilungen der Präsidentin
2. Genehmigung der Traktandenliste
Das Parlament genehmigt die Traktandenliste.
3. 25.02.01 Interpellation Robin Schwitter (AW): Ryffel-Areal, rechtskräftige Gestaltungsplanpflicht, Verfahrenswahl
Begründung durch den Interpellanten.
4. 25.02.02 Interpellation Gerhard Schwabe (GLP): Strategie der Stadtwerke zur Stromversorgung
Begründung durch den Interpellanten.
5. 25.02.03 Interpellation Kaspar Spörri (GP): Belastungssituation durch Trifluoressigsäure (TFA) im Wetziker Grund- und Trinkwasser
Begründung durch den Interpellanten.
6. 25.03.01 Postulat Kaspar Spörri (GP): Umsetzung PBG-Revision klima-angepasste Siedlungsentwicklung
Begründung durch den Postulanten.
7. 25.03.02 Postulat Elmar Weilenmann (Die Mitte): Stopp der Knallerei
Begründung durch den Postulanten.
8. 25.03.03 Postulat Raphael Zarth (GP): Kein Autobahnanschluss in Wetzikon
Begründung durch den Postulanten.
9. 24.06.12 Kredit Schulraumprovisorium Sekundarschule Walenbach
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission einen Baukredit von 640'000 Franken für die Erstellung und Miete eines Schulraumprovisoriums für die Sekundarschule Walenbach.
10. 25.07.02 Anstellung des Parlamentsschreibers
Das Parlament genehmigt die Anstellung von Raphael Wälter als Parlamentsschreiber.
Parlament
Fakultatives Referendum, Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über den Beschluss gemäss Ziff. 8 kann gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung schriftlich beim Stadtrat oder gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 12 Parlamentsmitgliedern innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich bei der Geschäftsleitung des Parlaments eingereicht werden (Fakultatives Referendum).
Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://bit.ly/parlamentssitzungen eingesehen bzw. nachgehört werden.