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Amtliche Publikationen
Dienstag, 04.02.2025
Konzession für den Fortbestand des Bootshauses über dem Aabach, öffentliches Gewässer Nr. 6000 für die Inanspruchnahme von öffentlichem Gewässergebiet im Ausmass von 350 m² auf dem Gewässergrundstück Kat. Nr. 2281, Wetzikon;
Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 38 Wasserwirtschaftsgesetz.
Die Stadt Wetzikon Abteilung Immobilien, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, ersuchen um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für den Fortbestand des Bootshauses Vers. Nr. 1199 über dem Aabach, öffentliches Gewässer Nr. 6000 für die Inanspruchnahme von öffentlichem Gewässergebiet im Ausmass von 350 m² auf dem Gewässergrundstück Kat. Nr. 2281 gemäss § 38 Wasserwirtschaftsgesetz.
Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, schriftlich und mit Begründung im Doppel bei der Abteilung Hochbau der Stadt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen. Die Akten und Pläne können in der gleichen Frist während den Schalteröffnungszeiten beim Sekretariat, Abteilung Hochbau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.
Abteilung Immobilien