Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über 1./2. Mai 2025
Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. Mai!
Amtliche Publikationen
Freitag, 31.01.2025
Das genannte Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt.
Durchführende Stelle:
Stadt Wetzikon, Abteilung Tiefbau
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom 31.01.2025 bis 03.03.2025 auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden:
Stadthaus Wetzikon, Abteilung Tiefbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85. Gleichzeitig sind die Projektunterlagen dieser Mitteilung untenstehend beigefügt.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 03.03.2025
Stadt Wetzikon