Amtliche Publikationen

Reglement betreffend Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden in der Stadt Wetzikon

Dienstag, 28.01.2025

Reglement betreffend Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden in der Stadt Wetzikon
Reglement betreffend Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden in der Stadt Wetzikon

28.01.2025, Reglement betreffend Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden in der Stadt Wetzikon

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen:

Das Reglement betreffend Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden in der Stadt Wetzikon, Totalrevision 2024 wird genehmigt und vorbehältlich der Zustimmung des Parlaments zum Rahmenkredit per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Das bisherige Reglement vom
6. Juni 2019 wird auf diesen Zeitpunkt ausser Kraft gesetzt.

Das Reglement kann bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/stadt-dienstleistungen/verwaltung/rechtssammlung/#anchor_fc42f08e eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der amtlichen Publikation beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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