Amtliche Publikationen
Freitag, 24.01.2025
2024-0289
Bosshard-Bühler & Co. AG, Guyer-Zeller-Strasse 4, 8620 Wetzikon ZH
Vorentscheid mit Verbindlichkeit gegenüber Dritten betr. Baulinie, Baumreihe und gewachsenes Ter-rain zu Umnutzung, Aufstockung und Erweiterungs-Neubau beim Fabrik- und Bürogebäude Vers. Nr. 1626, Kat. Nr. 5112, Guyer-Zeller-Strasse 2/4/6 (Denkmalschutzobjekt u. b. Natur- u. Landschaftsinventar) (Zentrumszone A) (ohne Aussteckung)
Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).
2024-0300
TERXO AG, Kastellstrasse 1, 8620 Wetzikon Projektverfasser: Aluba AG, Salenwegstrasse 4, 8459 Volken
Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen sowie Fassadenänderungen und innere Umbauten im Erdgeschoss des Farbrikgebäudes Vers. Nr. 2742, Kat. Nr. 1871, Kastellstrasse 1 (Industriezone A), ohne Aussteckung
Ort der Planauflage
eAuflageZH, https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/wetzikon
Rechtliche Hinweise
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Das Begehren muss direkt über folgenden Link gestellt werden https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home. Wer das Begehren nicht in-nert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).
Abteilung Hochbau