Amtliche Publikationen
Freitag, 17.01.2025
Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 8. Januar 2025 beschlossen:
Das neue Reglement "Baumförderprogramm der Stadt Wetzikon" wird genehmigt und tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Das Reglement "Baumförderprogramm der Stadt Wetzikon" kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/wAssets/docs/Rechtssammlung/6/671.2-Reglement-Baumfoerderung-der-Stadt-Wetzikon.pdf
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechts-pflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründungen enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon