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Dauernde Verkehrsanordnung: Legionärsweg

Dienstag, 17.12.2024

Dauernde Verkehrsanordnung: Legionärsweg
Dauernde Verkehrsanordnung: Legionärsweg

Auf Antrag der Stadt Wetzikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: 

Das bestehende "dreiteilige Fahrverbot" zwischen Hinwilerstrasse und Kindergartenstrasse wird zugunsten eines gemeinsamen Rad-Fusswegs aufgehoben. 

Legionärsweg: Hinwilerstrasse bis Kindergartenstrasse 

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich
Verkehrspolizei-Spezialabteilung 

Rechtliche Hinweise 
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. 

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. 

Frist: 30 Tage 
Ablauf der Frist: 16.01.2025 

Kontaktstelle 
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich 

Abteilung Sicherheit

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