Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über Auffahrt

  • Mittwoch, 28. Mai 2025: durchgehend bis 13 Uhr geöffnet
  • Donnerstag, 29. Mai 2025: geschlossen
  • Freitag, 30. Mai 2025: geschlossen
  • Ab Montag, 2. Juni 2025 sind wir zu den üblichen Zeiten wieder für Sie da

  • Die Sammelstellen schliessen am 28. Mai um 13 Uhr und sind am 29. Mai 2025 ebenfalls geschlossen.
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall  finden Sie hier.

Öffnungszeiten Regionalbibliothek über Auffahrt

  • Mittwoch, 28. Mai 2025: 9 bis 11 Uhr (Zutritt nur mit Erwachsenen-Karte),
    11 bis 16 Uhr offen
  • Donnerstag, 29. Mai 2025: geschlossen
  • ab Freitag, 30. Mai 2025: normale Öffnungszeiten

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

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Amtliche Publikationen

Genehmigung revidierter Gebührentarif der Stadt Wetzikon

Freitag, 06.12.2024

Genehmigung revidierter Gebührentarif der Stadt Wetzikon
Genehmigung revidierter Gebührentarif der Stadt Wetzikon

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 (SRB 2024/283) beschlossen: Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit der Änderung gemäss der untenstehenden Auflistung wird zugestimmt. Die Änderung der Teilrevision tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Teilrevision eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Festsetzung der Rechtskraft des Gebührentarifs in einem separaten Beschluss fest. 

Der Gebührentarif kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/stadt-dienstleistungen/verwaltung/rechtssammlung/

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründungen enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon