Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Erlass von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon (AGB-DL)
Freitag, 17.05.2024

Erlass von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon (AGB-DL)
Mit Beschluss vom 7. Mai 2024 hat die Werkkommission Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (AGB-DL) Erlassen. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch).
Der Beschluss und die Akten können vom 17. Mai 2024 bis 16. Mai 2024 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden oder im Internet unter
https://www.wetzikon.ch/de/politik/behoerden/6_werkkommission/.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Werkkommission Wetzikon