Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 15. April 2024
Freitag, 19.04.2024

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 15. April 2024
Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:
1. Mitteilungen des Präsidenten
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. 24.02.04 Interpellation Rolf Müri (SVP): Tempo 30 Zone/Strecke Bachtelstrasse
Begründung durch den Interpellanten.
4. 24.02.05 Interpellation Rolf Müri (SVP): Nachrüstung Tempo-30-Zone Uster-, Seegräbner-, Buchgrindelstrasse
Begründung durch den Interpellanten.
5. Fragestunde
Beantwortung durch den Stadtrat.
14. 23.02.02 Interpellation Sven Zollinger (FDP): Situation Pflegezentrum Wildbach
Beantwortung durch den Stadtrat.
15. 24.03.01 Postulat Rolf Müri (SVP): Kosteneffiziente energetische Richtlinien für städtische Bauten
Das Parlament überweist das Postulat nicht.
Parlament
Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs
Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://bit.ly/parlamentssitzungen eingesehen bzw. nachgehört werden.