Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 25. Februar 2026
Dienstag, 10.03.2026

An der Sitzung vom 25. Februar 2026 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Instandstellung Personenunterführungen Bahnhof Wetzikon: Kostenanteil genehmigt
Für die Instandstellung der Personenunterführungen am Bahnhof Wetzikon wir der Kostenanteil der Stadt Wetzikon von 360'000 Franken inkl. MWST als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Instandstellungsarbeiten an den Personenunterführungen sind dringend notwendig, da bauliche Schäden und das Ende des Lebenszyklus der Beleuchtung die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger gefährden. Die Arbeiten werden im Frühjahr und Sommer 2026 ausgeführt und die Unterführungen bleiben während der Bauzeit mit Einschränkungen in Betrieb. Die Massnahmen sind mit der übergeordneten Planung des Masterplans "Stadtraum Bahnhof Wetzikon" abgestimmt. Sie stellen sicher, dass die Personenunterführungen bis zur Umsetzung des Masterplans funktional und sicher bleiben. (SRB 2026/33)
Interpellation Bruno Bertschinger "Weiterverwendung des Migros-Provisoriums auf der Färberwiese": Antwort geht ans Parlament
Die Interpellation wollte vom Stadtrat wissen, was mit dem Migros-Provisorium auf der Färberwiese geschieht, sobald dieses nicht mehr im Einsatz steht. Und ob dieses allenfalls aufgrund des knappen Schulraums in Wetzikon für die Schule verwendet werden könnte. Das Provisorium wird nach dem Auszug der Migros zurückgebaut und an einem anderen Standort wieder verwendet. Dies ist bereits vertraglich geregelt und es existieren erste Interessenten für die Wiederverwendung. Die Stadt Wetzikon hat für die allfällige Weiterverwendung mit der Migros Kontakt aufgenommen und prüft mit dem Vertragspartner der Migros eine allfällige verlängerte Nutzung der Halle im Sinne einer weiteren provisorische Zwischennutzung. Grundsätzlich wurde die Halle für den Ladenbau/Industriebau konzipiert. Eine dauerhafte Wohn- oder Schulnutzung müsste genauer überprüft werden. Jedoch ist eine dauerhafte Nutzung an diesem Standort nicht vorgesehen. Zudem ist die Halle ist zu gross, um sie auf ein anderes Grundstück der Stadt Wetzikon zu verschieben. (SRB 2026/34)
Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen
Die per 2. Januar 2026 durchgeführte Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen wird genehmigt. Die Stadt Wetzikon besitzt insgesamt 93 Liegenschaften, die sich im Finanzvermögen befinden. Für 91 davon wurde auf der Grundlage der "Weisung 2026" die systematische Neubewertung vorgenommen. Die nächste systematische Neubewertung – innerhalb der Legislaturperiode 2026 bis 2030 – ist für 2028 geplant. (SRB 2026/35)
Interpellation Saamel Lohrer "Wem gehört der Wetziker Boden? Transparenz für alle": Antwort geht ans Parlament
Die Interpellation fordert vom Stadtrat, dass er alle im Grundbuchamt eingetragenen Eigentumsangaben aller Grundstücke, welche sich innerhalb der Wetziker Gemeindegrenzen befinden, der Öffentlichkeit vollständig, transparent, jederzeit und digital zur Verfügung stellt. Der Stadtrat kann der gewünschten Massnahme für mehr Transparenz aus nachfolgenden Gründen nicht nachkommen: Das Grundbuch wird zwar als öffentliches Register bezeichnet, gewisse Eintragungen und Dokumente sind jedoch nur beschränkt öffentlich. Die Einsichtnahme setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Besteht bei Stadtratsbeschlüssen kein explizites öffentliches Interesse, werden die Grundeigentümernamen nicht öffentlich gemacht. Verhandlungen werden auch künftig nicht öffentlich geführt. Mitglieder des Stadtrats führen Verhandlungen im Rahmen eines Mandats, welches der Gesamtstadtrat üblicherweise im Rahmen von Aussprachen erteilt und dabei auch den Verhandlungsrahmen festlegt. (SRB 2026/36)
Anfrage Weilenmann Gefahr Grundwasserverschmutzung durch Brandruine: Antwort geht ans Parlament
Die Anfrage wollte vom Stadtrat wissen, ob Vorkehrungen getroffen worden sind, dass durch das Regenwasser aus der Brandruine an der Motorenstrasse 2 nach dem Brand vor zwei Jahren kein Grundwasser kontaminiert wird. Zur fachlichen Beurteilung der entwässerungstechnischen Situation wurde der aktuelle Zustand der Liegenschaft anfangs Jahr neu geprüft. Hinweise auf eine Gewässerverunreinigung oder eine konkrete Gefährdung des Grundwassers sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich.
(SRB 2026/37)
Teilrevision Entschädigungsverordnung: Antrag und Bericht an die Geschäftsleitung zur Fristerstreckung gehen ans Parlament
Das Parlament hat am 1. September 2025 die Teilrevision der Entschädigungsverordnung vom 23. April 2018 zurückgewiesen und den Stadtrat beauftragt, die Vorlage wie folgt zu überarbeiten und dem Parlament erneut vorzulegen. Die geforderten Anpassungen, insbesondere die Einführung einer Begrenzung des Arbeitspensums auf 120 % eines Mitglieds des Stadtrats, die Ausgestaltung einer geeigneten Kontrolle sowie die Regelung finanzieller Konsequenzen bei Überschreitung, sind rechtlich, organisatorisch und politisch anspruchsvoll. Zudem hat das Parlament ausdrücklich die Prüfung weiterer Anregungen aus der Vernehmlassung verlangt. Der Stadtrat erachtet es als wichtig, diese Rückmeldungen vertieft zu analysieren und verschiedene Anspruchsgruppen angemessen in den Überarbeitungsprozess für eine ausgewogene und breit abgestützte Lösung einzubeziehen. Der Stadtrat ist bestrebt, dem Parlament eine fachlich fundierte und politisch breit getragene Vorlage zu unterbreiten. Die dafür notwendigen Abklärungen sowie der strukturierte Einbezug der Anspruchsgruppen erfordern jedoch zusätzliche Zeit. (SRB 2026/40)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.