Amtliche Publikationen
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Freitag, 06.03.2026

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 25. Februar 2026 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
360'000 Franken (inkl. MWST) für die Instandstellung der Personenunterführungen Bahnhof Wetzikon (SRB 2026/33)
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter: https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon