Amtliche Publikationen
Temporäre Verkehrsanordnung
Freitag, 07.08.2026

Vorübergehende Verkehrsanordnung: Spitalstrasse und Bühlstrasse
Dauer der Verkehrsanordnung: Montag, 10. August 2026 bis 31. August 2028 bzw. bis Bauvollendung.
Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau Schulhaus Bühl werden der Fussgängerstreifen über die Spitalstrasse (auf Höhe Bühlstrasse) sowie der Fussgängerstreifen über die Bühlstrasse unter Berücksichtigung der Bautätigkeiten verschoben.
Missachtung
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über
den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Verfügende Stelle
Stadt Wetzikon - Abteilung Sicherheit
8620 Wetzikon ZH
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben
werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen, weil die Verkehrsanordnung zeitlich auf den Ersatzneubau Schulhaus Bühl abgestimmt ist. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die
Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.09.2026
Kontaktstelle
Statthalteramt Hinwil
8340 Hinwil
Abteilung Sicherheit