Amtliche Publikationen

Kommunale Volksinitiative "Zone 132 für 100 Franken"

Dienstag, 10.02.2026

Kommunale Volksinitiative "Zone 132 für 100 Franken"
Kommunale Volksinitiative "Zone 132 für 100 Franken"

Kommunale Volksinitiative "Zone 132 für 100 Franken"

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 4. Februar 2026 den Titel, Text und die Begründung der am 12. Januar 2026 eingereichten kommunalen Volksinitiative " Zone 132 für 100 Franken" sowie die Unterschriftenliste geprüft. Die Unterschriftenliste entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss § 123 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Die sechsmonatige Sammelfrist beginnt mit der Publikation zu laufen und endet demnach am 10. August 2026.

Die kommunale Volksinitiative in Form einer allgemeinen Anregung enthält folgenden Wortlaut:

Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung sei für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Wetzikon eine Vergünstigung für das Jahresabonnement (2. Klasse) der Zone 132 einzuführen. Erwachsene sollen neu nur noch 100 Franken, Kinder und Jugendliche
bis 25 Jahre 50 Franken für das Abo bezahlen. Die Vergünstigung soll auch für Nutzerinnen und Nutzer anderer Abonnemente – beispielsweise des GA – einlösbar sein.

Das Initiativekomitee besteht aus folgenden in der Stadt Wetzikon stimmberechtigten Personen:

  • Jonathan Assenberg, Flurystrasse 3, 8620 Wetzikon
  • Raphael Zarth, Spitalstrasse 13, 8620 Wetzikon
  • Advije Delihasani, Zelglistrasse 20, 8620 Wetzikon
  • Christiane Schwabe, Schönenwerdstrasse 109, 8620 Wetzikon
  • Saamel Lohrer, Schwalbenstrasse 113, 8623 Wetzikon
  • Brigitte Meier, Dorfstrasse 24, 8620 Wetzikon
  • Helen Bisang, Leisihaldenstrasse 39a, 8623 Wetzikon

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert fünf Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich
Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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