Stadtrat

60-tägiger Test eines Linksabbiegeverbots von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse

Montag, 19.01.2026

60-tägiger Test eines Linksabbiegeverbots von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse
60-tägiger Test eines Linksabbiegeverbots von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse

Die Stadt Wetzikon testet ab dem 26. Januar 2026 für 60 Tage ein Linksabbiegeverbot von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse. Der Test soll herausfinden, ob ein Linksabbiegeverbot zweckmässig ist, um den Schleichverkehr von der Seegräbnerstrasse durch den Dorfkern von Robenhausen zu unterbinden.

Im Frühling 2025 ist bei der Stadt Wetzikon eine Petition mit der Forderung einer Einbahnstrasse auf der Schulhausstrasse vor dem Schulhaus Robenhausen eingegangen. Hauptanliegen der Petition war die Unterbindung des Schleichverkehrs von der Seegräbnerstrasse durch den Dorfkern von Robenhausen und eine damit verbundene verbesserte Verkehrssicherheit insbesondere für Schulkinder. Die Stadt Wetzikon hat daraufhin Abklärungen vorgenommen und verschiedene Lösungsvarianten einander gegenübergestellt. Im September 2025 hat sich der Stadtrat für einen 60-tägigen Test eines Linksabbiegeverbots von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse ausgesprochen. Ein Linksabbiegeverbot reduziert den unerwünschten Durchgangsverkehr gezielt und bringt im Vergleich zu einem Einbahnregime geringere Nachteile für das Quartier mit sich.

Mit dem temporären Linksabbiegeverbot von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse während der Sanierung der Usterstrasse wurden Erfahrungen gemacht, welche die Wirksamkeit dieser Massnahme bestätigen. Um sicherzustellen, dass ein Linksabbiegeverbot auch bei normalem Verkehrsablauf (ohne Baustelle) funktioniert und zweckmässig ist, wird die Stadt Wetzikon die Auswirkungen während 60 Tagen testen. Das Linksabbiegeverbot gilt nur für motorisierte Fahrzeuge, der Veloverkehr auf dem separaten Rad-/Gehweg entlang der Seegräbnerstrasse ist von diesem Verbot nicht betroffen.

Test wird von Monitoring begleitet

Der Test wird vom Montag, 26. Januar bis Mittwoch, 25. März 2026 stattfinden. Er erfolgt im Sinne einer temporären Verkehrsanordnung und wird von einem Monitoring begleitet. Basierend auf den Beobachtungen und den erhobenen Ergebnissen bezüglich der Wirkung der Massnahme wird der Stadtrat im Frühling 2026 abschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

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