Amtliche Publikationen
Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 26. Januar 2026
Freitag, 30.01.2026

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 26. Januar 2026
Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:
- Mitteilungen des Präsidenten
- Genehmigung der Traktandenliste
Das Parlament genehmigt die Traktandenliste. - 25.06.06 Planungskredit Gesamtsanierung und Erweiterung Schulhaus Guldisloo
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission einen Objektkredit von 602'000 Franken für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs für die Erweiterung und Gesamtsanierung des Primarschulhauses Guldisloo und fordert den Stadtrat auf, den Planungsteams im Rahmen des Wettbewerbs einen angemessenen Spielraum einzuräumen, sodass begründete Abweichungen von den Richtlinien möglich sind, wenn sie nachweislich die umwelt- und energiepolitischen Ziele der Stadt Wetzikon erreichen. - 19.04.05 Rahmenkredit Masterplan Stadtraum Bahnhof Wetzikon Das Parlament genehmigt gemäss Anträgen der Spezialkommission Masterplan Stadtraum Unterwetzikon und der SVP-Fraktion die 14 sich gegenseitig bedingen- den Objektkredite in der Gesamtsumme von brutto 82'097'272 Franken für die im "Masterplan Stadtraum Bahnhof Wetzikon" definierten Schlüsselelemente. Es überträgt dem Stadtrat die Kompetenz, die einzelnen Objektkredite bis zum jeweiligen Maximalbetrag pro Schlüsselelement zu beschliessen sowie einzeln brutto abzurechnen, und beauftragt ihn, über die Umsetzung und den Mitteleinsatz der Teilprojekte jährlich Bericht zu erstatten. Das Parlament schreibt die Motion 19.04.05 ab und löst die Spezialkommission Masterplan Stadtraum Unterwetzikon auf.
- 24.03.06 Postulat Brigitte Meier Hitz (SP): Wetzikon inklusiver machen
Das Parlament stimmt dem Bericht zu und schreibt das Postulat ab. - 25.02.06 Interpellation Elmar Weilenmann (Die Mitte): Gewinn Eigenwirtschaftsbetrieb Marktdienstleistungen
Beantwortung durch den Stadtrat. - 25.03.06 Postulat Andrea Grossen-Aerni (EVP): Grünraumkonzept – wie sieht die Umsetzung aus?
Das Parlament überweist das Postulat. - 24.04.01 Motion Daniela Oriet (SP): Einleiten einer Planung für eine Parkanlage an der Binzackerstrasse
Das Parlament genehmigt die zweite Fristerstreckung um weitere 12 Monate, bis am 31. Dezember 2026. - 25.04.01 Postulat Bernhard Schärer (GLP): Kleinbus-Konzept für den öV in Wetzikon
Das Parlament stimmt dem Bericht zu und schreibt das Postulat ab. - 25.03.07 Postulat Gerhard Schwabe (GLP): Fitnessgeräte im Jörg-Schneider-Park und anderen Orten
Begründung durch den Postulanten. - 25.03.08 Postulat Kaspar Spörri (GP): Blühendes Wetzikon Begründung durch den Postulanten.
- 26.03.01 Postulat Brigitte Meier Hitz (SP): Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Begründung durch die Postulantin.
Parlament
Obligatorisches Referendum, Fakultatives Referendum, Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs
Der Beschluss gemäss Ziff. 4 wird gestützt auf Art. 9 Ziff. 7 der Gemeindeordnung der Urnenabstimmung unterbreitet (Obligatorisches Referendum).
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über den Beschluss gemäss Ziff. 3 kann gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1 der Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung schriftlich beim Stadtrat oder gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 2 der Gemeindeordnung von 12 Parlamentsmitgliedern innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich bei der Geschäftsleitung des Parlaments eingereicht wer-den (Fakultatives Referendum).
Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweis-mittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://bit.ly/parlamentssitzungen eingesehen bzw. nachgehört werden.