Öffnungszeiten am Freitag, 21. November 2025:

Aufgrund der Umstellung unserer IT-Systeme bleiben die Büros der Stadt Wetzikon inklusive Schulverwaltung und der Regionalbibliothek am Freitag, 21. November 2025, den ganzen Tag geschlossen. Die Regionalbibliothek schliesst am Donnerstag, 20. November 2025, bereits um 17.00 Uhr und bleibt zudem am Samstag, 22. November 2025, den ganzen Tag geschlossen.

Wir freuen uns, Sie am Montag, 24. November 2025, wieder zu den üblichen Öffnungszeiten bedienen zu dürfen.

Amtliche Publikationen

Erneuerungswahlen 2026 zweite Publikation (7-Tagefrist) Stadtrat

Freitag, 21.11.2025

Erneuerungswahlen 2026 zweite Publikation (7-Tagefrist) Stadtrat
Erneuerungswahlen 2026 zweite Publikation (7-Tagefrist) Stadtrat

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtrats und dessen Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtrats und dessen Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge
eingereicht worden:

Als Mitglied des Stadtrats (6 Mitglieder inkl. Stadtpräsidium):

  • Bassu Pascal Pietro, geb. 1969, Wetzikon, Prozessmanager, bisher, SP

  • Bertschinger Bruno, geb. 1967, Wetzikon, Landwirt, neu, SVP

  • Büsser Marie-Therese Elisabeth, geb. 1960, Wetzikon, Dr. sc. nat. ETH/selbständige Beraterin, neu, GLP

  • Elliscasis Sandra, geb. 1967, Wetzikon, Unternehmerin, bisher, FDP

  • Lenz Stephan (Stefan) Andreas, geb. 1972, Wetzikon, Unternehmensberater, bisher, FDP

  • Lohrer Dan Johann, geb. 1968, Wetzikon, Strassenbauer EFZ/Sozialpädagoge FH, neu, parteilos

  • Vettiger Heinrich (Henry) Anton, geb. 1953, Wetzikon, Dipl. Ing. ETH, bisher, SVP

  • Walter Walder Christine Barbara, geb. 1962, Wetzikon, Schulleiterin, bisher, Grüne

Als Präsident des Stadtrats:

  • Bassu Pascal Pietro, geb. 1969, Wetzikon, Prozessmanager, bisher, SP

  • Vettiger Heinrich (Henry) Anton, geb. 1953, Wetzikon, Dipl. Ing. ETH, neu, SVP

Gemäss § 53 des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 28. November 2025, 11.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat (wahlleitende Behörde), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied des Stadtrats ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Stadt Wetzikon hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident des Stadtrats kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Stadtrats wählen. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder auf der Website der Stadt Wetzikon (https://www.wetzikon.ch/de/politik/abstimmungen-und-wahlen/behoerdenwahlen-2026/) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wetzikon, 21. November 2025

Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen