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Ergreifung Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV

Freitag, 17.04.2026

Ergreifung Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV
Ergreifung Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV

Ergreifung Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV

Mit Beschluss vom 8. April 2026 hat der Stadtrat das Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 2. März 2026 über die Änderung des Lehrperso-nalgesetzes (LPG), Anpassung des neu definierten Berufsauftrags (Vorlage 5966), ergriffen. Es wird verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.

Für das Zustandekommen des Gemeindereferendums ist erforderlich, dass sich mindestens zwölf politische Gemeinden anschliessen.

Der Beschluss kann auf der Website der Stadt Wetzikon eingesehen werden unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/#anchor_e5ab77d6

Gegen diesen Beschluss steht kein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung. Kommt das Gemeindereferendum zustande, kann die Feststellungsverfügung der Direktion der Justiz und des Innern mit Rekurs in Stimmrechtssachen angefochten werden.

Stadtrat Wetzikon

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