Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030

Freitag, 19.12.2025

Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030
Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030

Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 – 2030, stille Wahl zustande gekommen

Auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 für die Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2026 - 2030 sind dem Stadtrat gleich viele bzw. weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagene Person hat sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR, LS 161]).

Für die Amtsdauer 2026 - 2030 erklärt der Stadtrat folgende Person in stiller Wahl als gewählt:

  • Glanzmann Thomas, geb. 1968, Wetzikon, Notar, bisher, parteilos

Die in der Wahlanordnung vom 26. September 2025 festgelegte Wahl an der Urne findet dementsprechend nicht statt

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Banhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wetzikon, 19. Dezember 2025

Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)

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