Amtliche Publikationen
Dauernde Verkehrsanordnung: Kratzstrasse
Freitag, 24.10.2025

Dauernde Verkehrsanordnung: Kratzstrasse
Auf Antrag der Stadt Wetzikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Kratzstrasse
Abschnitt Kratzstrasse Haus-Nr. 4 (Höhe öffentlicher Parkplatz) bis und mit Kratzstrasse Höhe
Haus-Nr. 2.
Neu ist der Verkehr mit Fahrzeugen von der Eichstrasse her in Richtung Bahnhofstrasse verboten (ausgenommen Fahrräder).
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich
Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.11.2025
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich
Abteilung Sicherheit