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Dauernde Verkehrsanordnung: Kratzstrasse

Freitag, 24.10.2025

Dauernde Verkehrsanordnung: Kratzstrasse
Dauernde Verkehrsanordnung: Kratzstrasse

Dauernde Verkehrsanordnung: Kratzstrasse

Auf Antrag der Stadt Wetzikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Kratzstrasse
Abschnitt Kratzstrasse Haus-Nr. 4 (Höhe öffentlicher Parkplatz) bis und mit Kratzstrasse Höhe
Haus-Nr. 2.

Neu ist der Verkehr mit Fahrzeugen von der Eichstrasse her in Richtung Bahnhofstrasse verboten (ausgenommen Fahrräder).

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich
Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.11.2025

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich

Abteilung Sicherheit

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