Die Schule Wetzikon beteiligt sich an den Betreuungskosten in den Tages-strukturen für die Nachmittags- und Ferienangebote aufgrund der wirtschaftli-chen Leistungsfähigkeit der Eltern und Erziehungsberechtigten gemäss den Regelungen "Vergünstigungen Tagesstrukturen" im Gebührentarif der Stadt Wetzikon.
Erziehungsberechtigte können ihre Kinder sowohl in den Tagesstrukturen der Schule Wetzikon oder in Kindertagesstätten/Tagesfamilien kostenpflichtig betreuen lassen. Sind sie auf eine Subventionierung des Elternbeitrages angewiesen, stellt die Nutzung des Betreuungsangebots der Tagesstrukturen den Regelfall und eine Kinderbetreuung in Kindertagesstätten/Tagesfamilien einen Ausnahmefall dar. Die Subventionierung von Elternbeiträgen für eine Kinderbetreuung in Kindertagesstätten/Tagesfamilien für Schulkinder muss daher schriftlich begründet werden.