Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Parlament ist die Legislative und das politische Kontrollorgan der Stadt.
Das Parlament hat folgende Zuständigkeiten und Befugnisse:
- Im Rahmen der Steuerung erlässt es Grundsatzbeschlüsse, genehmigt Globalbudgets, nimmt den Geschäftsbericht ab und nimmt die Finanz- und Aufgabenplanung sowie das Legislaturprogramm des Stadtrats zur Kenntnis.
- Es wählt die Organe und Gremien des Parlaments aus seiner Mitte und setzt ggf. Spezialkommissionen ein.
- Es erlässt, ändert oder hebt die Verordnungen von allgemeiner Bedeutung auf gemäss Art. 15 Gemeindeordnung, soweit sie nicht ausdrücklich in die Befugnis einer anderen Behörde fallen.
- Es setzt den kommunalen Richtplan, die Bau- und Zonenordnung, den Erschliessungsplan und die Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne fest.
- Es beschliesst das jährliche Budget, legt den Steuerfuss fest und genehmigt Nachtragskredite sowie die Jahresrechnung. Es befindet über neue Ausgaben (einmalige und wiederkehrende) ab 325'000 resp. 80'000 Franken, Veräusserung von Grundstücken ab 500'000 Franken, Erwerb von Grundstücken ab 5 Mio. Franken und Investitionen in Grundstücke des Finanzvermögens ab 500'000 Franken.
- Diverse weitere Befugnisse gemäss Art. 17 Gemeindeordnung fallen ebenfalls in seine Zuständigkeit.
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Befugnissen können Art. 15–18 der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon entnommen werden. Angaben zur Organisation und den Abläufen rund um das Parlament sind in der Geschäftsordnung des Parlaments und der Entschädigungsverordnung aufgeführt.