Kommission für Fonds + Schenkungen

Die Kommission für die Verwaltung von Fonds und Schenkungen im Bereich Soziales besteht gesamthaft aus sechs vom Stadtrat gewählten Mitgliedern.

Davon sind zwei Mitglieder der Sozialkommission, ein Mitglied des Lehrkörpers der Kantonsschule Zürcher Oberland, ein Mitglied des Lehrkörpers der Berufsschulen (KV- oder Gewerbliche) sowie ein Mitglied der Berufsberatung. Zusätzlich sind zwei Mitglieder delegiert von der Ref. Kirchenpflege.

Die vorgenannten Mitglieder werden je nach Zweck des Fonds/der Schenkung zu den Sitzungen einzuladen. Der Vorsitz der Kommission für die Verwaltung von Fonds und Schenkungen im Bereich Soziales obliegt der Ressortvorsteherin bzw. dem Ressortvorsteher Gesellschaft + Soziales.

Die Kommission für die Verwaltung von Fonds und Schenkungen im Bereich Soziales wählt aus ihrer Mitte eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Das Sekretariat wird von der Bereichsleiterin bzw. dem Bereichsleiter Finanzen geführt.

Die Aufgaben richten sich nach Art. 39 Ziff. 3 und 4 des Geschäftsreglements des Stadtrats.

Der seit über 25 Jahren bestehende Geschwister Rüegg-Fonds, herrührend aus einem Legat des im Jahre 1971 in Lausanne verstorbenen Robert Guyer, wird in der Rechnung des Politischen Gutes geführt und hat folgende Zweckbestimmung:

  • Der Geschwister Rüegg-Fonds leistet Ausbildungsbeiträge für zielgerichtete berufliche Ausbildungen (Lebens-, Schul- und Lehrmittelkosten) an Einwohner der Gemeinde Wetzikon in Form von Stipendien und/oder zinslosen Darlehen.

  • Bei der Beurteilung der Gesuche sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern mit zu berücksichtigen. Von Erwachsenen wird erwartet, dass sie angemessene Eigenleistungen erbringen.

Fonds-Verwaltung

Der Geschwister Rüegg-Fonds wird in der Rechnung des Politischen Gutes der Stadt Wetzikon geführt. Die Fonds-Verwaltung obliegt dem Bereich Finanzen.

Aufgaben der Kommission

  • Die Kommission versammelt sich mindestens zwei Mal pro Jahr zur Beschlussfassung über die eingegangenen Gesuche.
  • Die Kommission beschliesst über die Gewährung von Stipendien im Sinne der Zweckbestimmung. Sie ist verpflichtet, jedes Gesuch sorgfältig zu prüfen.
  • Die Kommission entscheidet auf Antrag des Leiters Finanzen über die Anlage des Fondsvermögens.

Der seit rund 36 Jahren bestehende Hans Trachsler-Fonds, herrührend aus einem Legat des im Jahre 1954 in Mailand verstorbenen Hans David Ludwig Trachsler, wird in der Rechnung des Politischen Gutes geführt und hat folgende Zweckbestimmung:

Der Hans Trachsler-Fonds wird für „guttätige Zwecke“ in der Stadt Wetzikon verwendet, nach sorgfältiger Prüfung und Gutdünken der Fonds-Kommission.

Es werden vorwiegend Gesuche für Projekte von gemeinnützigen Vereinen im Jugend, Alters- und Sozialbereich unterstützt.

Gesuche für Einzelpersonen werden nur ausnahmsweise bewilligt; sollte ein solches Gesuch einer Einzelperson bewilligt werden, wird immer eine Eigenleistung vom Gesuchsteller erwartet.

Das Reglement

1. Zweckbestimmung des Fonds


Der Hans Trachsler-Fonds wird für „guttätige Zwecke“ in der Stadt Wetzikon verwendet, nach sorgfältiger Prüfung und Gutdünken der Fonds-Kommission.

Es werden vorwiegend Gesuche für Projekte von gemeinnützigen Vereinen im Jugend, Alters- und Sozialbereich unterstützt.

Gesuche für Einzelpersonen werden nur ausnahmsweise bewilligt; sollte ein solches Gesuch einer Einzelperson bewilligt werden, wird immer eine Eigenleistung vom Gesuchsteller erwartet.

2. Mittelverwendung

In der Regel steht eine jährliche Limite von 26‘000 Franken zur Verfügung (Durchschnittswert der Jahre 2004 - 2014). Die Kommission Hans Trachsler-Fonds überwacht seit der Ersteinlage das angesparte Kapital sowie die gewährten Darlehen. In bestimmten Fällen ist es möglich, verzinste sowie auch zinslose Darlehen zu sprechen, die in moderaten Raten zurückbezahlt werden und dadurch das Fondsvermögen und die jährliche Ausgabenlimite nicht belasten. Falls in einem Jahr die vollständige jährliche Limite nicht verbraucht wird, steht dem Fonds das Geld in den Folgejahren zur Verfügung.

Das weitere Fondsvermögen kann nur bei ausserordentlichen Ausgaben angezerrt werden. Für diese Ausgaben ist die Einstimmigkeit der Kommissionsmitglieder Voraussetzung.

3. Zusammensetzung der Fonds-Kommission

Die Kommission Hans Trachsler-Fonds setzt sich aus sechs Personen zusammen:

zwei Vertreter werden durch die reformierte Kirchenpflege gewählt
zwei Vertreter werden durch die Sozialbehörde gewählt
ein Vertreter wird durch den Stadtrat gewählt (Vorsitz der Kommission)
der Leiter Finanzen oder eine von ihm delegierte Fachperson steht als Sekretär und Berater zur Verfügung.

4. Fondsverwaltung

Der Hans Trachsler-Fonds wird in der Rechnung des Politischen Gutes der Stadt Wetzikon geführt. Die Fondsverwaltung obliegt dem Bereich Finanzen.

5. Konstituierung

Die Kommission konstituiert sich selbst. Der Vertreter des Stadtrates wird beauftragt, nach den Stadtratswahlen zu einer ersten Sitzung einzuladen.

6. Aufgaben der Kommission

Die Kommission entscheidet auf Antrag des Leiters Finanzen oder einer von ihm delegierten Fachperson über die Anlage des Fondsvermögens.

Die Kommission genehmigt die Jahresrechnung.

Die Kommission entscheidet über die Mittelverwendung.

Dieses Reglement wurde am 27. September 2016 durch die Kommission Hans Trachsler-Fonds sowie durch Beschluss des Stadtrates vom 5. Oktober 2016 genehmigt und ist ab 1. Januar 2017 gültig.

Vogel Remo (Präsident)
Hofmann Janic (Sekretär)
Gian Michael (Mitglied)
Jola Svalina (Mitglied)
Renold Susanne (Mitglied)

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