Amtliche Publikationen

Wassertarife der Stadtwerke Wetzikon 2026

Freitag, 14.11.2025

Wassertarife der Stadtwerke Wetzikon 2026
Wassertarife der Stadtwerke Wetzikon 2026

Wassertarife der Stadtwerke Wetzikon 2026

Mit Beschluss vom 5. November 2025 hat der Stadtrat die Wassertarife ab 1. Januar 2026 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 14. November 2025 bis 13. Dezember 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.

Gemäss Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) wurde der Preisüberwacher zu diesen Tarifmassnahmen konsultiert. Der Preisüberwacher verzichtet auf eine Empfehlung und betrachtet die Konsultation als gesetzeskonform erfolgt. Der Stadtrat hat sich mit der Rückmeldung des Preisüberwacher befasst und betont im Interesse einer umsichtigen Schuldenpolitik die dringende Notwendigkeit der Tariferhöhung. 

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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