Amtliche Publikationen
Gastarife der Stadtwerke Wetzikon 2026
Freitag, 14.11.2025

Gastarife der Stadtwerke Wetzikon 2026
Mit Beschluss vom 5. November 2025 hat der Stadtrat die Gastarife ab 1. Januar 2026 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert
(www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 14. November 2025 bis 13. Dezember 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.
Gemäss Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) wurde der Preisüberwacher zu diesen Tarifmassnahmen konsultiert. Bis zum Entscheid des Stadtrates lag noch keine Rückmeldung vor.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon