Amtliche Publikationen
Genehmigung und Inkraftsetzung Reglement der Schule Wetzikon
Freitag, 07.11.2025

Genehmigung und Inkraftsetzung Reglement der Schule Wetzikon
Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 beschlossen:
Die Totalrevision des Reglements "Absenzen und Dispensationen von Schulkindern der Schule Wetzikon" wird genehmigt und tritt nach Erreichung der Rechtskraft per 1. Dezember 2025 in Kraft.
Das Reglement kann auf der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon oder in der Rechtssammlung auf der Website der Stadt (https://bit.ly/4dPHrcq) eingesehen werden.
Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Schulpflege Wetzikon