Amtliche Publikationen

Kommunale Volksinitiative "Initiative für klimafreundliche Stadtentwicklung"

Dienstag, 13.01.2026

Kommunale Volksinitiative "Initiative für klimafreundliche Stadtentwicklung"
Kommunale Volksinitiative "Initiative für klimafreundliche Stadtentwicklung"

Kommunale Volksinitiative "Initiative für klimafreundliche Stadtentwicklung"

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 7. Januar 2026 den Titel, Text und die Begründung der am 8. Dezember 2025 eingereichten kommunalen Volksinitiative "Initiative für klimafreundliche Stadtentwicklung sowie die Unterschriftenliste geprüft. Die Unterschriftenliste entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss § 123 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Die sechsmonatige Sammelfrist beginnt mit der Publikation zu laufen und endet demnach am 13. Juli 2026.

Die kommunale Volksinitiative in Form einer allgemeinen Anregung enthält folgenden Wortlaut:

  1. Die Stadt Wetzikon ergreift wirksame Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaveränderung, insbesondere durch konsequente Begrünung, Beschattung und Versickerung von Regenwasser sowie Entsiegelung von bestehenden Flächen.

  2. Für die Planung und den Bau klimaverbessernder Massnahmen im öffentlichen Raum der Stadt Wetzikon soll der Stadtrat einen Rahmenkredit in geeigneter Höhe beantragen. 

  3. Mit diesem Kredit sollen Strassenflächen, städtische Plätze und Aussenflächen von Schulanlagen entsiegelt und begrünt werden, soweit sie verkehrstechnisch nicht zwingend versiegelt sein müssen. Regenwasser soll grundsätzlich auf dem Grundstück versickern, auf dem es anfällt. Diese Massnahmen dürfen nicht zulasten der Flächen für den Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr erfolgen. 

  4. Kommunale Hoch- und Tiefbauprojekte sollen auch nach klimatischen Aspekten beurteilt werden. Sie sind so zu planen und umzusetzen, dass sie bezüglich der in Ziff. 1 genannten Kriterien eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand erzielen. 

  5. Die kommunalen Bauvorschriften sind an die Anforderungen der Klimaerwärmung anzupassen.

  6. Die Stadt führt ein Klimamonitoring für kommunale Bauprojekte ein und der Stadtrat berichtet dem Parlament jährlich über den Stand der Umsetzung der Massnahmen.


Das Initiativekomitee besteht aus folgenden in der Stadt Wetzikon stimmberechtigten Personen:

  • Christina Gunsch, Eggstrasse 22, 8620 Wetzikon
  • Helen Bisang, Leisihaldenstrasse 39a, 8623 Wetzikon
  • Raphael Zarth, Spitalstrasse 13, 8620 Wetzikon
  • Jonathan Assenberg, Flurystrasse 3, 8620 Wetzikon
  • Christiane Schwabe, Schönenwerdstrasse 109, 8620 Wetzikon
  • Kaspar Spörri, Ringstrasse 5, 8620 Wetzikon
  • Damaris Schmid, Blaketen 3, 8620 Wetzikon


Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert fünf Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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