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Aufhebung Reglement der Schule Wetzikon

Freitag, 07.11.2025

Aufhebung Reglement der Schule Wetzikon
Aufhebung Reglement der Schule Wetzikon

07.11.2025, Aufhebung Reglement der Schule Wetzikon

Aufhebung Reglement der Schule Wetzikon

Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 beschlossen:

Das Reglement "über die Benefits für die Mitarbeitenden der Schule Wetzikon" wird nach Erreichung der Rechtskraft per 31. Oktober 2025 aufgehoben.

Das Reglement kann auf der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon oder in der Rechtssammlung auf der Website der Stadt (https://bit.ly/4dPHrcq) eingesehen werden.

Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung er halten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Schulpflege Wetzikon

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