Amtliche Publikationen

Verzicht auf Unterschutzstellung der Schwalbenstrasse 82 und 82.1

Freitag, 05.12.2025

Verzicht auf Unterschutzstellung der Schwalbenstrasse 82 und 82.1
Verzicht auf Unterschutzstellung der Schwalbenstrasse 82 und 82.1

05.12.2025, Verzicht auf Unterschutzstellung der Schwalbenstrasse 82 und 82.1

Provokationsbegehren nach § 213 PBG, Schwalbenstrasse 82 und 82.1 (Vers. Nrn. 1794 und 2044, Kat. Nr. 6467), Verzicht auf Unterschutzstellung, Wetzikon

Der Stadtrat hat am 19. November 2025 (Beschluss Nr. 2025/263) beschlossen: Gestützt auf das Schutzgutachten zur Liegenschaft "Sunnegüetli" wird das Wohnhaus mit Scheune Vers. Nrn. 1794 und 2044 auf dem Grundstück Kat. Nr. 6467 an der Schwalbenstrasse 82 und 82.1 nicht als ein Schutzobjekte im Sinne von § 203, Abs. 1, lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) qualifiziert. Die Liegenschaft "Sunnegüetli" wird nicht unter kommunalen Denkmalschutz gestellt.

Der Beschluss des Stadtrats sowie die Akten liegen während der Rekursfrist am Schalter bei der der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerin mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Abteilung Hochbau

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