Vorsorgeuntersuch

Die Schülerinnen und Schüler müssen dreimal während ihrer Schulzeit von einem Arzt untersucht werden. Der Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch.

Im Kindergarten erfolgt die Untersuchung in der Regel durch den privaten Hausarzt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

In der 5. Klasse und in der 2. Sekundarschulklasse erfolgen die Untersuchungen entweder beim Schularzt oder wieder beim privaten Hausarzt. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim Schularzt gehen zu Lasten der Schule. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim privaten Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.

Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten organisieren die Termine für die Vorsorgeuntersuchungen selber beim Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl.

Die Durchführung der Impfungen ist freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

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