Online Anmeldung Baumförderung

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Hier können Sie online ein Fördergesuch einreichen. 

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit, damit Sie das Gesuch vollständig ausfüllen können:

  • Detaillierte Angaben über den/die gepflanzten Baum/Bäume
  • Angaben über Ihre Bankverbindung
  • wenn möglich: digitaler Situationsplan, Foto des Baumes, Zahlungsbelege

Kenntnisnahme
Ich nehme zur Kenntnis, dass Förderbeiträge nur bei der Unterzeichnung eines 10-jährigen Baumförder-Vertrages zwischen der Eigentümerschaft und der Stadt Wetzikon ausbezahlt werden.

Baumarten
Es werden nur einheimische Bäume gefördert, die auf der Auswahlliste stehen. Abgesehen von den Obstbäumen müssen Wildformen (keine Zuchtformen) gewählt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Gartenbauunternehmen oder Ihrer Baumschule beraten. Die Abteilung Umwelt kann Ihnen gerne unabhängige Beratungspersonen vermitteln. >> Mehrfachauswahl möglich

Angaben über Zeit und Ort der Pflanzung
Bitte geben Sie den Zeitpunkt an und laden Sie einen Situationsplan hoch, auf dem der Standort des künftigen Baumes eingezeichnet ist (bzw. alle Standorte bei mehreren Bäumen). Hier können Sie einen Situationsplan erstellen https://maps.zh.ch

Zahlungsbelege, Quittungen, Arbeitsrapporte, Foto
Die Beitragsberechnung erfolgt aufgrund effektiv getätigter Ausgaben. Pro Baum wird maximal 600 Franken ausbezahlt, pro Eigentümerschaft maximal 1800 Franken pro Jahr.

Nachbarschaftliche Zustimmung bei Unterschreitung des Grenzabstandes
Gemäss dem Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch des Kantons Zürich (§ 170 Abs. 1) dürfen hochstämmige Bäume (ohne Obstbäume), also Waldbäume und grosse Bäume wie Pappeln, Kastanienbäume, Nussbäume, Eichen, Ahorne oder Linden nicht näher als 8 Meter an die nachbarliche Grenze gepflanzt werden. Hochstämmige Obstbäume, das heisst Feldobstbäume wie Apfelbäume, Birnen, Kirschen oder Zwetschgen dürfen nicht näher als 4 Meter an die nachbarliche Grenze gepflanzt werden. Gemäss § 14 der Strassenabstandsverordnung des Kantons Zürich haben Bäume aller Art zur Strassengrenze 4 Meter ab Stammmitte Abstand zu halten. Gegenüber Fusswegen, freigeführten Trottoirs, Radwegen und Strassen, die vorwiegend dem Quartier- oder Anstösserverkehr dienen, oder im Interesse des Ortsbildes kann der Abstand von Bäumen auf 2 Meter vermindert werden.

Weitere Themen

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