Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die Pflanzen aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae) befällt. Vor allem Kernobst wie Apfel, Birne und Quitte ist dafür anfällig. Ebenso können Contoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Weissdorn davon befallen werden. Neben dem erheblichen Ertragsverlust kann der Befall je nach Sorte und Alter der Pflanze zum vollständigen Absterben führen.
Die gefährlichsten Infektionszeiten sind das Frühjahr und der Sommer, insbesondere die Blütezeit bei warmfeuchter Wetterlage. Sie bietet dem Keim optimale Bedingungen für eine starke Vermehrung, wobei die Verbreitung durch Wind, Regen, Insekten, Kleinsäugetiere, Vögel und den Menschen stattfindet. Die Blüten sind die Hauptinfektionsstellen, da das Bakterium Erwinia amylovora vor allem über den Blütenboden in den Trieb eindringt. Weitere Informationen zu Feuerbrand finden Sie unter www.feuerbrand-zh.ch.
Wie ist Feuerbrand zu erkennen?
Sobald ein Gehölz vom Bakterium Erwinia amylovora befallen wurde, fangen Blätter und Blüten an zu welken und verfärben sich schwarz. Dieses Phänomen ist zunächst vor allem an den Spitzen der jungen Triebe und dort zuallererst als bräunliche Verfärbung der Blattadern zu beobachten. Die Bakterien werden in den Leitbündeln der Gehölze transportiert und verstopfen diese mit der Zeit durch Ausscheidungen. Dadurch kommt es zu einem verminderten Wassertransport in der Pflanze. Folglich krümmen sich zunächst die noch weichen Triebspitzen bogenartig nach unten. Die Pflanze sieht wie verbrannt aus, weshalb die Bakterienkrankheit Feuerbrand genannt wird.
Was tun bei Befallsverdacht?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselte der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand auf dem gesamten Gemeindegebiet keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht. Da jedoch die Vielzahl der möglichen Überträger des Feuerbrands ein sehr hohes Infektionspotenzial darstellt und insbesondere in Obstplantagen grosse Schäden entstehen können, wenden Sie sich bitte bei einem Verdachtsfall an die Fachperson Umwelt der Stadt Wetzikon.
Wegen Verschleppungsgefahr sollten möglicherweise befallene Pflanzenteile nicht berührt respektive Hände und Gerätschaften nach einem Kontakt gründlich desinfiziert werden. Helfen Sie mit, den Feuerbrandbefall so gering wie möglich zu halten.
Wird ein Befall festgestellt, so sind einzelne befallene Triebe bis tief in das gesunde Holz zurückzuschneiden (40cm) und stärker befallene Pflanzen sollten gerodet werden. Die von Feuerbrand befallenen Pflanzenteile sind in hermetisch verschlossenen Säcken mit dem Kehricht der Verbrennung zuzuführen.