Wir bieten folgende Online-Services an:
eFristverlängerung
Hier können sie online eine Fristverlängerung für das Einreichen Ihrer Steuererklärung beantragen.
eSteuerkonto
- Behalten Sie Ihr Steuerkonto stets im Überblick (Kontoauszug)
- Einzahlungsscheine bestellen
- Auszahlungskonto ändern (Guthaben)
Hier geht es zum eSteuerkonto.
Der Gewinn durch den Verkauf eines Grundstücks (Liegenschaft) wird grundsätzlich mit der Grundstückgewinnsteuer einmalig besteuert. Ausgenommen sind Sachverhalte, die zu einem Aufschub der Steuer führen (z.B. Erbgang, Schenkung etc.). Haben Sie hierzu Fragen? Der Bereich Steuern hilft Ihnen gerne weiter.
Vorausberechnung/Sicherstellung
Häufig wird der Steuerbetrag vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch das Gemeindesteueramt vorausberechnet. Diese Berechnung kann zur Sicherstellung des Steuerbetrags verwendet werden. Wenn Sie eine Vorausberechnung wünschen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Steuererklärung
Innert 30 Tagen nach der Eigentumsübertragung (Handänderung) ist die Grundstückgewinnsteuererklärung bei uns einzureichen. Das Formular kann am Computer ausgefüllt werden, muss aber mit den Beilagen in Papierform eingereicht werden.
Veranlagung durch Steuerkommission
Die eingereichte Steuererklärung wird durch den Bereich Steuern geprüft und zu Handen der Steuerkommission vorbereitet, welche den Veranlagungsentscheid ausstellt.
Fristverlängerung
Läuft die Einreichungsfrist demnächst ab und Sie brauchen noch etwas mehr Zeit? Verlängern Sie die Einreichungsfrist vor Ablauf mit dem Onlinedienst. Halten Sie hierfür die Register-Nr. und das Passwort bereit. Diese finden Sie auf der zugestellten Steuererklärung.
Steuererklärung ausfüllen
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit besteht die Pflicht, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Mit der Steuererklärung werden das steuerbare Einkommen und Vermögen bestimmt. Darauf basierend wird die definitive Steuerrechnung erstellt. Die Steuererklärung betrifft jeweils das Vorjahr und wird von uns bis Ende Januar per Post zugestellt.
Sparen Sie Zeit, Papier und Porto und nutzen Sie die Online-Steuererklärung. Sie kann komplett elektronisch erstellt und eingereicht werden (inkl. Beilagen). Sind Sie noch nicht sicher, ob die Online-Steuererklärung das Richtige für Sie ist? Testen Sie es mit der Demo-Version aus. Weitere detaillierte Informationen und den Zugang zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie hier.
Alternativ kann die Steuererklärung auch immer noch in Papierform ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte senden Sie in diesem Fall alle Unterlagen ausnahmslos an
Zürcher Gemeinden - Steuererklärungen
c/o Scan Center
Postfach
8010 Zürich
Abrechnung nach Kalenderjahr (Steuerperiode)
Für jede Steuerperiode führen wir für Sie ein eigenes Konto, welches einzeln abgerechnet wird. Nutzen Sie unser eKonto um die Übersicht nicht zu verlieren.
Steuerberechnung
Möchten Sie wissen, welche Steuern fällig werden? Mit dem Steuerrechner können Sie das individuell berechnen.
Provisorische Steuerrechnung
Mit der provisorischen Steuerrechnung können Sie Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr tätigen. Der geschätzte Steuerbetrag ist über das Jahr hinweg frei aufteilbar. Die provisorische Steuerrechnung wird auf Basis des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Vorjahre erstellt. Sollten sie nicht mehr aktuell sein, kann eine Anpassung gewünscht werden. Teilen Sie uns hierzu das neue steuerbare Einkommen und Vermögen mit.
Verzinsung
Sämtliche Steuerzahlungen werden verzinst. Zahlungen vor Fälligkeit der Steuer oder Steuerguthaben werden zu Ihren Gunsten verzinst. Zahlungen nach Fälligkeit oder Restforderungen werden zu Ihren Lasten verzinst. Mit der definitiven Steuerrechnung erhalten Sie auch eine Zinsabrechnung.
Definitive Steuerrechnung (Schlussrechnung)
Mit der abschliessenden Prüfung Ihrer Steuererklärung wird die definitive Steuerrechnung ausgestellt. Sie ersetzt die provisorische Steuerrechnung und berücksichtigt bereits geleistete Zahlungen. Eine allfällige Restforderung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Steuerguthaben werden mit offenen Steuerkonten verrechnet oder zurückbezahlt.
Ratenzahlung und Stundung
Wenn Sie die Restforderung einer definitiven Schlussrechnung nicht innert Zahlungsfrist begleichen können, ist eine Ratenzahlung oder ein befristeter Zahlungsaufschub bei uns zu beantragen. Berücksichtigen Sie, dass bis zur vollständigen Bezahlung ein Verzugszins berechnet wird.
Der Steuerfuss wird für die Berechnung des Steuerbetrags herangezogen. Für die Stadt Wetzikon verabschiedet das Stadtparlament den Steuerfuss im Rahmen der Budget-Debatte.