Das Parlament beschliesst in der Eintretensdebatte zunächst, ob es auf eine Vorlage eintreten oder ein Geschäft überhaupt beraten will. Mit der Eintretensfrage diskutiert das Parlament die Frage, ob die Behandlung des Geschäfts politisch zweckmässig ist. Sie erlaubt einen frühzeitigen Grundsatzentscheid, der bei negativem Ausgang eine langwierige Auseinandersetzung über Einzelheiten erspart. Beschliesst das Parlament, auf ein Geschäft nicht einzutreten, bringt es damit zum Ausdruck, dass es die Behandlung des Geschäfts als politisch nicht notwendig erachtet – das Geschäft ist somit erledigt. Das Wetziker Parlament führt nur auf Wunsch eines Parlamentsmitglieds eine Eintretensdebatte durch. Meldet niemand eine Wortmeldung oder einen Antrag auf Nicht-Eintreten an, geht das Parlamentspräsidium von stillschweigender Zustimmung zum Eintreten aus.
Die Parlamentsmitglieder erhalten eine Grundentschädigung, einen Infrastrukturbeitrag sowie Sitzungsgelder. Sitzungsleitende erhalten das doppelte Sitzungsgeld und die doppelte Grundentschädigung. Die Entschädigungen sind in der Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung, EVO) geregelt.