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Namenserklärung und Namensänderung

Betreffend Vorgehen bezüglich einer Namenserklärung in der Schweiz erkundigen Sie sich bitte direkt beim Zivilstandsamt, beachten Sie bitte das unter folgendem Link aufgeführte Merkblatt über die Namenserklärungen:

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.html#Name

 

Für Namens- und Vornamensänderungen gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB ist im Kanton Zürich das Gemeindeamt zuständig. Bitte benutzen Sie nachfolgenden Link zu den Merkblättern und zum Gesuchsformular.

https://www.zh.ch/de/familie/lebensereignisse/namensaenderung.html

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