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Fischerei

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Bild von Rainer Sturm/pixelio.de

Der Kanton kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt und Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.

Für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee sind Angelfischpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich. Alle Fliessgewässer und kleine stehende Gewässer werden öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Fischen in verpachteten Gewässern ohne gültige Karte des Fischereipächters ist verboten.

Wetzikon ist dem Aufsichtskreis II zugeteilt:

Fischereiaufseher
Werner Honold

Telefon: +41 43 257 97 72

 
Auskunft über Patentausstellung:

Ronald Beglinger

Fachperson Umwelt
Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon
Geschäft: +41 44 931 32 48
Fax: +41 44 931 32 01
ronald.beglinger@wetzikon.ch

 

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