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Steuerregister, Zu- und Wegzug

Das Führen des Steuerregisters ist die Grundlage für die Steuererhebung der Staats- und Gemeindesteuern. Es wird insbesondere festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt in Wetzikon steuerpflichtig ist.

Zuzug (aus steuerrechtlicher Sicht)

Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde

Wenn Sie aus einer Gemeinde innerhalb der Schweiz zuziehen, so sind Sie rückwirkend per 01.01. des Zuzugsjahres in Wetzikon steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen der alten Gemeinde werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Der Bereich Steuern Wetzikon stellt Ihnen eine neue provisorische Steuerrechnung zu, welche auf den Steuerdaten der alten Gemeinde beruht.

Zuzug aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, so beginnt Ihre Steuerpflicht per Zuzugsdatum. Sie erhalten vom Bereich Steuern eine provisorische Rechnung aufgrund eines mutmasslich geschuldeten Betrages.


Wegzug (aus steuerrechtlicher Sicht)

Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde

Wenn Sie in eine Gemeinde innerhalb der Schweiz wegziehen, so sind Sie rückwirkend per 1. Januar des Wegzugsjahrs in der neuen Gemeinde steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Von der neuen Gemeinde erhalten Sie eine neue provisorische Steuerrechnung.

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, so endet Ihre Steuerpflicht per Wegzugsdatum. Bitte melden Sie sich frühzeitig (mindestens einen Monat vor Wegzug) beim Bereich Steuern Wetzikon, da Sie für das aktuelle Jahr noch eine Steuererklärung bis zum Wegzugsdatum auszufüllen haben. Auf jeden Fall benötigen wir eine Zustelladresse in der Schweiz, da wir Entscheide nicht ins Ausland zustellen dürfen.

Heirat
Die Ehegatten werden rückwirkend per 1. Januar des Heiratsjahrs gemeinsam besteuert.

Trennung
Die Ehegatten werden rückwirkend per 1. Januar des Trennungsjahrs getrennt besteuert

Todesfall
Die Steuerpflicht endet mit dem Tod des Pflichtigen. Für den überlebenden Ehegatten beginnt die Steuerpflicht neu


In unserem Online-Schalter können Sie die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten vornehmen.

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