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Gastgewerbepatent

Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent. Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 Dem Patentgesuch sind beizulegen, ein

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregister-Auszug
  • Miet-/Pachtvertrag
  • Kopie Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis)

Der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen. Betreffend bauliche und feuerpolizeiliche Vorschriften muss direkt mit der Abteilung Bau Kontakt aufgenommen werden. Betreffend lebensmittelpolizeiliche Vorschriften steht Ihnen das kantonale Amt für Lebensmittelkontrolle gerne zur Verfügung.

Sofern der Gastgewerbebetrieb neu entsteht, die Schliessungszeiten des bisherigen Betriebes geändert werden oder das Betriebskonzept des Gastgewerbebetriebes neu wird (z. B. ruhiges Speiselokal in Pubbetrieb), muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Bauabteilung auf.

Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Sicherheit einzureichen.

 

 

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