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Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelkontrolle hat zum Ziel, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Weiter sichert sie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und schützt vor Täuschungen.

Die Kontrolle umfasst auch Inspektionen in den rund 11 000 Lebensmittelbetrieben, die jederzeit unangemeldet unter die Lupe genommen werden dürfen. Alle Betriebe werden risikobasiert in definierten Intervallen kontrolliert. In Problembetrieben werden häufigere (Nach-) Kontrollen durchgeführt. Das Kantonale Labor ist für den Vollzug der Lebensmittelkontrolle im ganzen Kanton Zürich zuständig.

Gewerbebetriebe
Die Kontrolle der Gewerbebetriebe erfolgt durch auf die Gemeindegebiete zugeteilte Lebensmittelkontrolleurinnen und - kontrolleure.

Industrielle Betriebe, Grossverteiler, Exportbetriebe, Trinkwasserversorgungen und Badebetriebe
Die Zuständigkeit bei der Kontrolle dieser Betriebskategorien wird den Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren nach Fachgebiet im ganzen Kantonsgebiet zugeteilt.

Gesetzliche Grundlage
Vollzugsverordnung zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung (VVLG)

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