Coronavirus – Unterstützung für diverse Bereiche
Die aktuelle Situation stellt eine grosse Herausforderung für die Bevölkerung und verschiedene Branchen dar. Der Bund und der Kanton Zürich haben Nothilfemassnahmen für in Not geratene Unternehmen und Selbständigerwerbenden beschlossen. Einen Überblick der Massnahmen finden Sie hier:
Massnahmenüberblick von Bund und Kanton
Bund und Kanton haben verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie beschlossen. Eine Übersicht über die Massnahmen sowie alle notwendigen Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Massnahmen des Bundes für die Wirtschaft
Härtefallprogramm
Besonders betroffene Unternehmen können beim Kanton Zürich staatliche Unterstützung beantragen, wenn ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt. Die Kriterien für die Anerkennung als Härtefälle wurden zwischenzeitlich vom Bund stark gemildert, weshalb es eine 1. und 2. Zuteilungsrunde gibt. Unternehmen können an beiden Zuteilungsrunden teilnehmen.
Kurzarbeit
Das Auftreten des Coronavirus löst Lieferengpässe und Nachfragerückgänge aus, die zu Arbeitsausfällen führen können. Unternehmen können Kurzarbeit voranmelden, wenn ihre Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus stehen und sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) informiert über Kurzarbeitszeit und nimmt Voranmeldungen von Unternehmen für die Kurzarbeit entgegen.
Erwerbsersatzentschädigung
Der Bundesrat hat gezielte Entschädigungen für Selbstständigerwerbende, Angestellte und Arbeitgebende eingeführt, die wegen den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden. Es erhalten auch die Selbständigerwerbenden eine Entschädigung, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben. Der Bundesrat hat die Unterstützung ausgeweitet und bis 30. Juni 2021 verlängert.
Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Die Anmeldung muss in jedem Fall bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. Auf der Website der SVA Zürich sind alle Informationen sowie die Antragsformulare aufgeschaltet. Für weiterführende Fragen wenden Sie sich an die Hotline der SVA: 044 448 81 91.
Flyer "Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab 17. September 2020"
Unterstützung im Kulturbereich
Um die weiterhin massiven Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert.
Suisseculture Sociale: Anlaufstelle und Gesuchsportal für Nothilfe für Kulturschaffende
Zudem engagieren sich zahlreiche Schweizer Stiftungen für die ausserordentliche Situation. Im Link finden Sie Förderstiftungen und laufend aktualisierte Informationen und Tippen der aktuellen Corona-Krise sowie auch eine Orientierungshilfe zum Massnahmenpaket des Bundes. Auf der Webseite finden Sie auch Reaktionen von SwissFoundations-Mitgliedern, Projekte und Initiativen, Notfhilfefonds sowie weitere Informaitonen aufgelistet.
Bei allfälligen Fragen und Unklarheiten steht Ihnen der Kulturbeauftragte der Stadt Wetzikon gerne zur Verfügung: Christophe Rosset kultur@wetzikon.ch
Erstreckung der Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen bei Steuern
Für Steuerpflichtige, die aufgrund der Folgen des Coronavirus ihre Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs oder von Ratenzahlungen. Zudem können die provisorischen Rechnungen angepasst werden, wenn mit Einkommenseinbussen zu rechnen ist.
Anlaufstellen
- Staats- und Gemeindesteuer: Bereich Steuern Stadt Wetzikon
- Direkte Bundessteuer: Kantonales Steueramt Zürich
Rechtlicher Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus
Der Schweizerische Gewerbeverband beantwortet rechtliche Fragen, die sich für Unternehmen im Geschäftsalltag stellen. Insbesondere von Bedeutung sind das Arbeitsrecht, das allgemeine Vertragsrecht, die Krankentaggeldversicherung und betriebliche Gesundheitsaspekte.
Arbeitslosenkasse Kanton Zürich
Die Arbeitslosenkasse (ALK) Kanton Zürich ist der Ansprechpartner wenn es um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geht. Sie klärt Ihre Versicherungsansprüche ab, berechnet Ihre Leistungsansprüche und zahlt die Versicherungsleistungen aus. Dazu gehören Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung an versicherte Personen sowie Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung an Arbeitgeber.
Das Callcenter der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich ist unter der Telefonnummer 043 258 10 92, kae-swe@vd.zh.ch erreichbar.
Hotlines
- SECO Infoline für Unternehmen
Tel. +41 58 462 00 66
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Kontaktformular "Neues Coronavirus"
E-Mail coronavirus@seco.admin.ch
Website Neues Coronavirus - Infoline Coronavirus vom Bund
Tel. +41 59 463 00 00
Täglich von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr - Kantonale Coronavirus HotlineTel. 0800 044 117
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag und Sonntag von 09.00 Uhr und 16.00 Uhr
Website Coronavirus
Unterstützung von Selbständigerwerbenden und Kleinstbetrieben durch Stadt Wetzikon
Die Nothilfe der Stadt Wetzikon dient der finanziellen Überbrückung bis die übrigen in Aussicht gestellten Finanzmittel vom Bund fliessen und richtet sich an Selbstständigerwerbende oder Kleinunternehmen mit einer Obergrenze von 200 Stellenprozenten, wobei 100% für den oder die Firmeninhaber/in gedacht sind.
Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Nothilfe der Stadt Wetzikon
Anlaufstelle
Tel. +41 44 931 24 15
E-Mail: standortfoerderung@wetzikon.ch
Gutschein-Aktion zur Unterstützung des lokalen Gewerbes
Zur Unterstützung des lokalen Gewerbes lanciert der Stadtrat Wetzikon eine Gutschein-Aktion für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Wetzikon.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der eCoupon-Aktion.